< ZurückSucheBenachrichtigungen

2) Korridorpension - Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung (§ 108 Oö. LBG iVm § 5 Oö. L-PG)

Ab Vollendung des 60. Lebensjahres bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres kann die Ruhestandsversetzung einseitig erklärt werden. Der Zeitpunkt kann grundsätzlich selbst bestimmt werden.

Erklärung - Pensionshöhe in Prozent der Durchrechnung

Pensionshöhe in Prozent der Durchrechnung

Voraussetzungen

  • Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Vorliegen von 25 Jahren ruhegenussfähiger Gesamtdienstzeit

 

Abschläge

  • zwischen 60. und 62. LJ: 4,20 Prozentpunkte pro Jahr (0,35 %-Punkte pro Monat)
  • zwischen 62. und 65. LJ: 3,36 Prozentpunkte pro Jahr (0,28 %-Punkte pro Monat)

 

Antrag: 6 Monate vorher mittels Formblatt

HOL DIR

AUF DEINEN HOMESCREEN

1. Teilen-Symbolunten am Screen klicken

2. Nach unten scrollen, “zum Home-Bildschirm” klicken und rechts oben “hinzufügen”

Und schon kann’s losgehen!