Liegt eine dauernde Dienstunfähigkeit vor, ist eine Versetzung in den Ruhestand vorgesehen. Festgestellt wird die Dienstunfähigkeit durch die Abteilung Personal auf Grund eines amts-/fachärztlichen Gutachtens.

Pensionshöhe in Prozent der Durchrechnung
Voraussetzungen
- dauernde Dienstunfähigkeit
Abschläge
- 2 Prozentpunkte pro Jahr (0,1667 %-Punkte pro Monat)
- höchstens jedoch 18 Prozentpunkte
Antrag: von Amts wegen oder auf Antrag mittels Formblatt
Ist die Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen und gebührt dafür eine Versehrtenrente, entfallen die Abschläge zur Gänze.

Pensionshöhe in Prozent der Durchrechnung
Voraussetzungen
- Vollendung des 60. Lebensjahres
- Grad der Behinderung von mindestens 70 % (Bescheid Sozialministeriumsservice)
- Verbesserung der Behinderung ausgeschlossen (Feststellung durch Amtsarzt)
Abschläge
- 2 Prozentpunkte pro Jahr (0,1667 %-Punkte pro Monat)
Antrag: 6 Monate vorher mittels Formblatt