Liegt eine dauernde Dienstunfähigkeit vor, ist eine Versetzung in den Ruhestand vorgesehen. Festgestellt wird die Dienstunfähigkeit durch die Abteilung Personal auf Grund eines amts-/fachärztlichen Gutachtens.
![Dienstunfähigkeit - Pensionshöhe in Prozent der Durchrechnung](https://admin.wirmobile.at/_Resources/Persistent/3d510c626c1661b455979329f6cf5507e4f032e3/Dienstunf%C3%A4higkeit-900x377.jpg)
Pensionshöhe in Prozent der Durchrechnung
Voraussetzungen
- dauernde Dienstunfähigkeit
Abschläge
- 2 Prozentpunkte pro Jahr (0,1667 %-Punkte pro Monat)
- höchstens jedoch 18 Prozentpunkte
Antrag: von Amts wegen oder auf Antrag mittels Formblatt
Ist die Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen und gebührt dafür eine Versehrtenrente, entfallen die Abschläge zur Gänze.
![Erwerbsminderung - Pensionshöhe in Prozent der Durchrechnung](https://admin.wirmobile.at/_Resources/Persistent/79787b8c44c1d36bd3091316428ec7584340c958/Erwerbsminderung-900x379.jpg)
Pensionshöhe in Prozent der Durchrechnung
Voraussetzungen
- Vollendung des 60. Lebensjahres
- Grad der Behinderung von mindestens 70 % (Bescheid Sozialministeriumsservice)
- Verbesserung der Behinderung ausgeschlossen (Feststellung durch Amtsarzt)
Abschläge
- 2 Prozentpunkte pro Jahr (0,1667 %-Punkte pro Monat)
Antrag: 6 Monate vorher mittels Formblatt