Sind die Voraussetzungen für die Schwerarbeitspension erfüllt, ist eine Versetzung in den Ruhestand mit geringeren Abschlägen möglich.
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Pensionshöhe in Prozent der Durchrechnung
Voraussetzungen
- Vollendung des 60. Lebensjahres
- ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von mind. 42 Jahren
- mindestens 120 Schwerarbeitsmonate in den letzten 240 Kalendermonaten vor der Ruhestandsversetzung (gemäß Oö. Schwerarbeitsverordnung)
Abschläge
- 1,44 Prozentpunkte pro Jahr (0,12 %-Punkte pro Monat)
Antrag: 6 Monate vorher mittels Formblatt