Die Altersteilzeit (ATZ) ist eine Bundesregelung, die das Land OÖ seinen Vertragsbediensteten ermöglicht. Die landesinternen Regelungen der ATZ gelten vorerst bis 31.12.2022.
Voraussetzungen
- in den letzten 25 Jahren mindestens 15 Jahre in einem dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) unterliegenden Arbeits- bzw. Dienstverhältnis
- Beschäftigungsausmaß (BA) von mindestens 60 % (mindestens 24 Wochenstunden) im letzten Jahr vor Beginn der Altersteilzeit
- unbefristetes Dienstverhältnis
- Mindestalter bei Frauen 55 Jahre, bei Männer 60 Jahre
- Beginn frühestens 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter
Funktionsweise
- Rahmenzeit von max. 5 Jahren
- Beschäftigungsausmaß wird auf 40 bis 60 % des durchschnittlichen Beschäftigungsausmaßes vor der Altersteilzeit reduziert
- mit dem Ende der Rahmenzeit wird das Dienstverhältnis aufgelöst
Finanzielles
- Gehalt in Höhe des durchschnittlichen Beschäftigungsausmaßes (BA)
- zusätzlich ATZ-Geld/Lohnausgleich iHv 50 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem durchschnittlich gebührenden Entgelts im letzten Jahr vor der ATZ und dem der verringerten Arbeitszeit entsprechenden Entgelts (bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 von Euro 5.550 – Wert 2021)
Wichtige Informationen
- ATZ hat keine (negativen) Auswirkungen auf die Pensionshöhe
- Abfertigung wird auf Basis des Beschäftigungsausmaßes vor Beginn der Altersteilzeit ausbezahlt
2 Varianten der ATZ
ungeblockte (kontinuierliche) Altersteilzeit | geblockte Altersteilzeit |
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Beispiel
ungeblockte ATZ | geblockte ATZ | ||
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50 % Arbeitszeit | 50 % Arbeitszeit | 50 % Freizeit | |
50 % Freizeit | |||
halb so viel Arbeiten wie zuvor | erste Zeit volles Arbeiten, dann Freizeit |
Zusätzliche Voraussetzungen bei geblockter ATZ
- mind. 15 Jahre ununterbrochen im Oö. Landesdienst
- in handwerklicher Verwendung (VB II) ODER
- im Pflegedienst (sofern regelmäßig Nachtdienste geleistet werden)
ODER
- Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 50 %
ODER
- mögliche Einsparung des eigenen Dienstpostens
Auf Grund der bundesgesetzlichen Vorgabe der Einstellung von Ersatzkräften bei Abschluss von geblockten ATZ-Verträgen kann es unter Umständen zu Wartezeiten bei der Genehmigung kommen.
Antrag
- mittels Formblatt (Intranet > Land Oberösterreich > Direktion Personal > Abteilung Personal > Formulare - Pers) im Dienstweg an die Abteilung Personal
- der Antrag kann frühestens ein Jahr vor dem möglichen Beginn der Altersteilzeit gestellt werden
Beratung und Information
- im LPA-Servicebüro bei Wilfried Riener, Tel.: 0732/7720–11596