< ZurückSucheBenachrichtigungen

1) Alterspension

Voraussetzungen

  • Männer: Erreichen des 65. Lebensjahres
  • Frauen bis 1.12.1963 geboren: Erreichen des 60. Lebensjahres
    Frauen ab 2.6.1968 geboren: Erreichen des 65. Lebensjahres
    dazwischen Übergangsregelung gemäß u.a. Tabelle
  • Mindestversicherungszeit von 180 Versicherungsmonaten (15 Jahren), davon mind. 84 Monate (7 Jahre) auf Grund einer Erwerbstätigkeit

 

Abschläge

  • keine Abschläge

Die stufenweise Anhebung des Pensionsalters für Frauen an jenes der Männer erfolgt wie folgt:

Angleichung Regelpensionsalter

Angleichung Regelpensionsalter

Neben dem Bezug der Alterspension ist eine Erwerbstätigkeit unbegrenzt möglich!

HOL DIR

AUF DEINEN HOMESCREEN

1. Teilen-Symbolunten am Screen klicken

2. Nach unten scrollen, “zum Home-Bildschirm” klicken und rechts oben “hinzufügen”

Und schon kann’s losgehen!