Voraussetzungen
- Männer: Erreichen des 65. Lebensjahres
- Frauen bis 1.12.1963 geboren: Erreichen des 60. Lebensjahres
Frauen ab 2.6.1968 geboren: Erreichen des 65. Lebensjahres
dazwischen Übergangsregelung gemäß u.a. Tabelle - Mindestversicherungszeit von 180 Versicherungsmonaten (15 Jahren), davon mind. 84 Monate (7 Jahre) auf Grund einer Erwerbstätigkeit
Abschläge
- keine Abschläge
Die stufenweise Anhebung des Pensionsalters für Frauen an jenes der Männer erfolgt wie folgt:
Neben dem Bezug der Alterspension ist eine Erwerbstätigkeit unbegrenzt möglich!