Voraussetzungen
- Vollendung des 62. Lebensjahres
- 40 Versicherungsjahre
- keine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze
(Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2021: Euro 475,86 monatl.)
Abschläge
- 5,1 Prozent pro Jahr
Derzeit können nur Männer die Korridorpension nutzen. Frauen können diese Pensionsart erst ab dem Jahr 2028 in Anspruch nehmen, da erst dann ihr Regelpensionsalter über 62 liegt.