Voraussetzungen
- Vollendung des 62. Lebensjahres
- 40 Versicherungsjahre
- keine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze
(Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2021: Euro 475,86 monatl.)
Abschläge
- 5,1 Prozent pro Jahr
Derzeit können nur Männer die Korridorpension nutzen. Frauen können diese Pensionsart erst ab dem Jahr 2028 in Anspruch nehmen, da erst dann ihr Regelpensionsalter über 62 liegt.

Pensionshöhe in Prozent des Pensionskontos