Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen kann eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension beantragt werden.
Voraussetzungen
- Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit dauert voraussichtlich mind. 6 Monate
- Mindestversicherungszeit von grundsätzlich 15 Beitragsjahren oder 25 Versicherungsjahren (Ausnahmen für jüngere Bedienstete)
- die Voraussetzungen für eine (vorzeitige) Alterspension dürfen noch nicht erfüllt sein
bis 1963 Geborene
- befristete Gewährung der Pension (max. 2 Jahre)
- eine vorübergehende Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit liegt vor
- unbefristete Gewährung der Pension
- eine dauernde Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit liegt vor
ab 1964 Geborene
Ein Antrag auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension gilt vorrangig als Antrag auf Rehabilitation.
- Rehabilitations-Maßnahmen
- Medizinische Rehabilitation – Reha-Geld durch Krankenversicherung
- Berufliche Rehabilitation (= Umschulungsmaßnahmen) – Umschulungsgeld durch AMS
- unbefristete Gewährung der Pension
- eine dauernde Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit liegt vor oder
- berufliche Reha-Maßnahmen sind nicht zweckmäßig oder nicht zumutbar
Grundlage für die Entscheidung ob Invalidität/Berufsunfähigkeit vorliegt bildet eine ärztliche Begutachtung bei der PVA, bei der die Leistungsfähigkeit im jeweiligen Beruf festgestellt wird.
Die Erwerbstätigkeit muss nicht im Vorhinein eingestellt werden (keine Anspruchsvoraussetzung). Wird eine Pension zuerkannt ist das Dienstverhältnis grundsätzlich aufzulösen. Bei befristeter Gewährung der Pension oder bei Reha-Maßnahmen kann es Ausnahmen geben, bitte daher umgehend Kontakt mit dem LPA-Servicebüro aufnehmen!
Abschläge
- 4,2 Prozent pro Jahr
- Deckelung mit max. 13,8 Prozent