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5) Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension

Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen kann eine Invaliditäts- bzw. Berufs­unfähigkeits­pension beantragt werden.

 

Voraussetzungen

  • Invalidität bzw. Berufs­unfähigkeit dauert voraussichtlich mind. 6 Monate
  • Mindestversicherungszeit von grundsätzlich 15 Beitrags­jahren oder 25 Ver­sicherungs­jahren (Ausnahmen für jüngere Bedienstete)
  • die Voraussetzungen für eine (vorzeitige) Alters­pension dürfen noch nicht erfüllt sein

 

bis 1963 Geborene

  • befristete Gewährung der Pension (max. 2 Jahre)
    • eine vorübergehende Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit liegt vor
  • unbefristete Gewährung der Pension
    • eine dauernde Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit liegt vor

 

ab 1964 Geborene

Ein Antrag auf Invaliditäts- bzw. Berufs­unfähigkeits­pension gilt vorrangig als Antrag auf Re­habili­tation.

  • Rehabilitations-Maßnahmen
    • Medizinische Rehabilitation – Reha-Geld durch Kranken­versicherung
    • Berufliche Rehabilitation (= Umschulungs­maß­nahmen) – Um­schulungs­geld durch AMS
  • unbefristete Gewährung der Pension
    • eine dauernde Invalidität bzw. Berufs­unfähigkeit liegt vor oder
    • berufliche Reha-Maßnahmen sind nicht zweck­mäßig oder nicht zumutbar

 

Grundlage für die Ent­scheidung ob In­validität/­Berufs­unfähig­keit vorliegt bildet eine ärztliche Begutachtung bei der PVA, bei der die Leistungs­fähig­keit im jeweiligen Beruf festgestellt wird.

 

Die Erwerbs­tätig­keit muss nicht im Vor­hinein ein­gestellt werden (keine Anspruchs­voraussetzung). Wird eine Pension zuerkannt ist das Dienst­verhältnis grundsätzlich aufzulösen. Bei befristeter Gewährung der Pension oder bei Reha-Maßnahmen kann es Aus­nahmen geben, bitte daher umgehend Kontakt mit dem LPA-Service­büro aufnehmen!

 

Abschläge

  • 4,2 Prozent pro Jahr
  • Deckelung mit max. 13,8 Prozent
Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension

Pensionshöhe in Prozent des Pensionskontos

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