Abfertigung ALT/NEU
- Dienstantritt vor 1.9.2003: bei Beendigung des Dienstverhältnisses auf Grund Pensionierung besteht Anspruch auf Zahlung der Abfertigung ALT.
- Dienstantritt ab 1.9.2003: bei Beendigung des Dienstverhältnisses kann über das eingezahlte Guthaben der Mitarbeitervorsorgekasse (Abfertigung NEU) verfügt werden – entweder durch steuerbegünstigte Auszahlung oder als lebenslange und steuerfreie Zusatzpension.
Urlaub
- Im Jahre der Pensionierung steht der Jahresurlaub entsprechend der Dauer des Dienstverhältnisses im aliquoten Ausmaß zu.
- Urlaubsreste zum Zeitpunkt der Pensionierung werden ausbezahlt (Urlaubsersatzleistung), jedoch ruht die Zahlung einer vorzeitigen Pension für diese Zeit.
- Wir empfehlen daher eine rechtzeitige Urlaubsplanung bzw. Urlaubsvereinbarung mit den Vorgesetzten.
Pensionskasse (Valida)
- Zusätzlich zur Pension erhält man bei entsprechendem Beitritt auf Antrag Leistungen aus der Pensionskasse für Vertragsbedienstete.
- Dazu übermittelt die Abteilung Personal rechtzeitig vorher ein Formblatt, das ausgefüllt und unterschrieben an die Valida Pensionskasse zu senden ist.
- Das angesparte Guthaben wird in der Regel als monatliche Zusatzpension 14 x jährlich ausbezahlt.
- Eine einmalige Auszahlung des Guthabens ist nur dann möglich, wenn das Gesamtguthaben niedriger als Euro 12.900 (Wert 2021) ist.