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Bildungskarenz / Bildungsteilzeit

(nur für Vertragsbedienstete)

ArtDauerVerbrauch in Teilen möglich?Finanzierung
Bildungskarenz2 – 12 Monateja, 1 Teil
mind. 2 Monate
Weiterbildungsgeld vom AMS *)
Bildungsteilzeit
(Arbeitszeitreduktion um 25-50%)
4 – 24 Monateja, 1 Teil
mind. 4 Monate
Weiterbildungsgeld vom AMS *)

*) vorab beim AMS klären, ob Voraussetzungen erfüllt sind

 

Voraussetzungen

  • mind. sechs Monate dauerndes VB-Dienstverhältnis(Achtung: Für den Bezug von Weiterbildungsbeihilfe vom AMS sind mind. 12 Monate erforderlich) + unbefristetes Dienstverhältnis
  • keine dienstlichen Gründe, die dagegensprechen
  • wichtiges dienstliches Interesse an der Bildungsmaßnahme für die gegenwärtige Verwendung/künftige andere Verwendung im Oö. Landesdienst und
  • kein Antritt einer Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit in den letzten vier Jahren

Keine Bildungskarenz/Bildungsteilzeit wird gewährt:

  • im Anschluss an eine Karenz nach dem MSchG oder VKG/Beschäftigungsverbot nach dem MSchG
  • wenn der monatliche Bruttobezug mind. 3.465,00 Euro brutto/Monat (Wert 2026) beträgt
  • für eine Bildungsmaßnahme außerhalb von Österreich

Achtung

  • bei Verbrauch in Teilen müssen sämtliche Blöcke von Beginn an beantragt werden!

Antrag: Formblatt im Intranet

Weitere Informationen findest du in unserer Broschüre „Auszeiten“.

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