Mütter und Väter haben zur Kinderbetreuung einen Anspruch auf Karenzierung.
- Rechtsanspruch bis zum 22. Lebensmonat des Kindes
- entweder ein Elternteil (Mutter oder Vater) die gesamte Dauer oder
- abwechselnd beide Elternteile (2maliges Wechseln möglich)
Beanspruchen beide Elternteile zumindest zwei Monate Karenz, so verlängert sich der Anspruch bis zum 24. Lebensmonat des Kindes. - gleichzeitige Inanspruchnahme ist max. ein Monat möglich
- jeder Karenzteil muss mind. zwei Monate betragen
Zur Kinderbetreuung gibt es für Mütter und Väter verschiedene weitere Gestaltungsmöglichkeiten:
- Karenzierungen (komplette Freistellungen)
- Teilzeitbeschäftigungsmodelle
- Kombinationen
Antrag: Formblatt im Intranet
Weitere Informationen findest du in unserer Broschüre „Ein Baby kommt“.