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Papamonat bzw. Frühkarenz

Anlässlich der Geburt von Kindern kann das „Papamonat“ bzw. Frühkarenz in Anspruch genommen werden.

  • innerhalb von drei Monaten ab der Geburt des Kindes 
  • bis zu 2 Wochen bezahlter Sonderurlaub
  • unbezahlte „Frühkarenz“ für mind. die gleiche Dauer wie Sonderurlaub
  • Rechtsanspruch auf max. 6 Wochen Freistellung (Sonderurlaub und Frühkarenz)

Antrag: Formblatt im Intranet

Weitere Informationen findest du in unserer Broschüre „Ein Baby kommt“.

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