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Altersteilzeit

Die Altersteilzeit (ATZ) ist eine Bundesregelung, die das Land OÖ seinen VB ermöglicht. Die landesinternen Regelungen der ATZ wurden bis 31.12.2028 (geblockte ATZ) bzw. bis 31.12.2029 (ungeblockte ATZ) verlängert.

 

Voraussetzungen

  • Mind. 15-17 Jahre Versicherungszeit
  • im letzten Jahr vor Beginn der ATZ: ungeblockte ATZ: Beginn 2026: 1 Jahr mind. 30 WStd., Beginn 2027:2 Jahre mind. 30 WStd. bei durchgängiger Zugehörigkeit zum Oö.Landesdienst von 15 Jahren oder mind. 1 Jahr 34 WStd. geblockte ATZ: Beginn 2026: 2 Jahre mind. 30 WStd.
  • unbefristetes Dienstverhältnis
  • Beginn der ungeblockten ATZ: ab 1.1.2026: mind. 59,5 Jahre ab 1.7.2027 60 Jahre; Beginn der geblockten ATZ: frühestens 5Jahre vor der Alterspension

 

Varianten

  • ungeblockt: Reduktion tatsächliches BA um 45-60 %, Arbeiten bis zum Pensionsantritt
  • geblockt: Reduktion BA um 45-60 %, Beginn mit Arbeitsphase, im Anschluss Freistellungsphase bis zum Pensionsantritt
    • nur wenn seit mind. 15 Jahren im Oö. Landesdienst ununterbrochen in handwerklicher Verwendung oder im Pflegedienst
    • Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 50 % oder
    • bei Einsparungen des Dienstpostens

Die ATZ hat keine (negativen) Auswirkungen auf Pension oder Abfertigung. 

Antrag: Formular im Intranet

Weitere Informationen findest du im Erlass der Abteilung Personal oder in unserer Broschüre „Vertragsbedienstete in der Pension“.

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