Die Altersteilzeit (ATZ) ist eine Bundesregelung, die das Land OÖ seinen VB ermöglicht. Die landesinternen Regelungen der ATZ wurden bis 31.12.2028 (geblockte ATZ) bzw. bis 31.12.2029 (ungeblockte ATZ) verlängert.
Voraussetzungen
- Mind. 15-17 Jahre Versicherungszeit
- im letzten Jahr vor Beginn der ATZ: ungeblockte ATZ: Beginn 2026: 1 Jahr mind. 30 WStd., Beginn 2027:2 Jahre mind. 30 WStd. bei durchgängiger Zugehörigkeit zum Oö.Landesdienst von 15 Jahren oder mind. 1 Jahr 34 WStd. geblockte ATZ: Beginn 2026: 2 Jahre mind. 30 WStd.
- unbefristetes Dienstverhältnis
- Beginn der ungeblockten ATZ: ab 1.1.2026: mind. 59,5 Jahre ab 1.7.2027 60 Jahre; Beginn der geblockten ATZ: frühestens 5Jahre vor der Alterspension
Varianten
- ungeblockt: Reduktion tatsächliches BA um 45-60 %, Arbeiten bis zum Pensionsantritt
- geblockt: Reduktion BA um 45-60 %, Beginn mit Arbeitsphase, im Anschluss Freistellungsphase bis zum Pensionsantritt
- nur wenn seit mind. 15 Jahren im Oö. Landesdienst ununterbrochen in handwerklicher Verwendung oder im Pflegedienst
- Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 50 % oder
- bei Einsparungen des Dienstpostens
Die ATZ hat keine (negativen) Auswirkungen auf Pension oder Abfertigung.
Antrag: Formular im Intranet
Weitere Informationen findest du im Erlass der Abteilung Personal oder in unserer Broschüre „Vertragsbedienstete in der Pension“.