Dienstgeber-Kündigung nur schriftlich und mit Angabe eines Grundes:
- gröbliche Dienstpflichtverletzung
- geistige oder körperliche Nichteignung
- Nichterreichen eines angemessenen Arbeitserfolgs trotz Ermahnung
- nicht rechtzeitig erfolgreiche Ablegung einer im Dienstvertrag vereinbarten Prüfung oder der Dienstprüfung (Modul 2)
- Handlungsunfähigkeit
- das Verhalten des VB schadet Ansehen oder Interessen des Dienstes
- notwendige Kündigung auf Grund Änderung der Organisation, des Arbeitsumfanges oder der Arbeitsbedingungen – keine Kündigung, wenn 50. LJ vollendet und 10 Jahre Landesdienst
- Erreichen des Alters für die ASVG-Alterspension
Vertragsbedienstete können ohne Begründung kündigen.
Kündigungsfristen
| Dauer Dienstverhältnis | Kündigungsfrist |
|---|---|
| weniger als 6 Monate | 1 Woche |
| 6 Monate | 2 Wochen |
| 1 Jahr | 1 Monat |
| 2 Jahre | 2 Monate |
| 5 Jahre | 3 Monate |
| 10 Jahre | 4 Monate |
| 15 Jahre | 5 Monate |
Die Kündigungsfrist endet, wenn sie nach Wochen bemessen ist, mit Ablauf einer Woche; wenn sie nach Monaten bemessen ist, mit dem Ablauf eines Kalendermonats.