- Höhe des Ansparprozentsatzes frei wählbar: Kürzung des Monatsbezugs um 2 bis 25 % (inkl. Zulagen und Sonderzahlung; Nebengebühren werden nicht berücksichtigt)
- Nur bei VB zusätzlich Einbringung von 1,5 % DG-Beiträgen anstatt Einzahlung in die Pensionskasse möglich - bei gleichzeitigem Verzicht auf die Jubiläumszuwendung (sofern noch kein Beitritt zur Pensionskasse erfolgt ist und dies gleichzeitig mit der Genehmigung des ZWK beantragt wird).
- unveränderte Arbeitsverpflichtung (z.B. 40 Wochenstunden)
- Änderungen des Prozentsatzes bzw. auch Aussetzen grundsätzlich jährlich bis 31. Oktober möglich
- Aussetzen (bzw. auch Auflösung) bei Vorliegen schwerwiegender persönlicher Gründe jederzeit möglich
- sinkt das Beschäftigungsausmaß auf unter 25 % einer Vollzeitbeschäftigung (unter 10 Wochenstunden) werden Beiträge automatisch ausgesetzt
- durch Lohnverzicht im ZWK ist die Bemessungsgrundlage für u.a. Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Pensionskassenbeiträge reduziert