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Ansparphase

  • Höhe des Anspar­prozent­satzes frei wählbar: Kürzung des Monats­bezugs um 2 bis 25 % (inkl. Zulagen und Sonder­zahlung; Neben­gebühren werden nicht berück­sich­tigt)
  • Nur bei VB zusätzlich Ein­bringung von 1,5 % DG-Bei­trägen anstatt Ein­zahlung in die Pensions­kasse möglich - bei gleich­zeitigem Ver­zicht auf die Jubiläums­zuwendung (sofern noch kein Bei­tritt zur Pensions­kasse erfolgt ist und dies gleich­zeitig mit der Ge­nehmi­gung des ZWK beantragt wird).
  • unveränderte Arbeits­ver­pflich­tung (z.B. 40 Wochenstunden)
  • Änderungen des Prozent­satzes bzw. auch Aus­setzen grund­sätzlich jährlich bis 31. Oktober möglich
  • Aus­setzen (bzw. auch Auflösung) bei Vorliegen schwer­wiegen­der per­sön­licher Gründe jeder­zeit möglich
  • sinkt das Be­schäftigungs­ausmaß auf unter 25 % einer Vollzeit­beschäftigung (unter 10 Wochen­stunden) werden Beiträge auto­matisch ausgesetzt
  • durch Lohn­verzicht im ZWK ist die Be­messungs­grundlage für u.a. Lohn­steuer, Sozial­ver­sicherungs­beiträge und Pensions­kassen­beiträge reduziert

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