1. Völlige Freistellung mit Ausgleichszahlung
Angespartes Gesamtguthaben beträgt 30.000 Euro, der aktuelle Monatsbezug vor der Freistellung 3.000 Euro (40 Wochenstunden).
a) der Monatsbezug soll zumindest 2.400 Euro (also 32 Ausgleichs-Wochenstunden) betragen:
30.000 Euro x 12 --------------- (3.000 Euro / 40 WStd. ) x 32 Ausgleichs-WStd. x 14 |
= 10 Monate und 21 Tage (Dauer der Konsumation) |
b) die Freistellungszeit soll zumindest 15 Monate dauern:
30.000 Euro x 12 --------------- '(3.000 Euro / 40 WStd. ) x 15 Monate x 14 |
= rund 23 Ausgleichs-Wochenstunden |
Daraus ergibt sich während der Freistellung ein Monatsbezug von rund 1.725 Euro (3.000 / 40 x 23).
2. Teilzeitbeschäftigung mit Ausgleichszulage
Angespartes Gesamtguthaben beträgt 30.000 Euro, der aktuelle Monatsbezug vor der Freistellung 3.000 Euro (40 Wochenstunden).
a) Teilzeitbeschäftigung mit 20 Wochenstd. und Bezugsausgleich von weiteren 20 Stunden (= Zeitwertzulage) ist geplant:
30.000 Euro x 12 --------------- (3.000 Euro / 40 WStd. ) x 20 WStd. x 14 |
= 17 Monate und 4 Tage |
Für 17 Monate und 4 Tage wird der Monatsbezug in Höhe der Vollzeitbeschäftigung ausbezahlt.
b) Teilzeitbeschäftigung mit 20 Wochenstd.; der Monatsbezug soll aber zumindest 2.250 Euro betragen. Dafür ist eine Zeitwertzulage für 10 Wochenstunden erforderlich:
30.000 Euro x 12 --------------- (3.000 Euro / 40 WStd. ) x 10 WStd. x 14 |
= 34 Monate und 9 Tage |
Für knapp 3 Jahre wird der Monatsbezug in Höhe von 2.250 Euro (= 30 Wochenstunden) bei einer Teilzeitbeschäftigung von 20 Wochenstunden ausbezahlt.
3. Auszahlung des nicht konsumierten Guthabens
Eine Auszahlung erfolgt, wenn eine Konsumation aus folgenden Gründen (voraussichtlich) dauerhaft nicht möglich ist:
- Karenzurlaub, Karenz, Dienstfreistellung,…
- Ende des Dienstverhältnisses
- Versetzung in den Ruhestand
- Tod
Auf Antrag und mit Zustimmung des Dienstgebers erfolgt eine Auszahlung:
- bei schwerwiegenden persönlichen oder dienstlichen Gründen mit Zustimmung Dienstgeber
- bei Abschluss einer ATZ-Vereinbarung bei VB (es ist aber auch eine Kombination von ZWK und ATZ möglich)
Auswirkungen der Auszahlung:
- Lohnsteuer: volle Besteuerung im Auszahlungsmonat (Steuerprogression beachten!)
- Sozialversicherungsbeiträge: Aufrollung und Nachzahlung der letzten max. 9 Jahre
4. Überführung in die Pensionskasse
Bei Pensionierung bzw. Ruhestandsversetzung kann das Gesamtguthaben als Einmalerlag in die Pensionskasse (sofern eine solche abgeschlossen wurde) eingebracht werden. Dies führt zu einer erhöhten Zusatzpension.