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Fahrtkostenzuschuss

Landesbedienstete erhalten einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss im Ausmaß von 0,037 Euro je Fahrkilometer (Hin- und Rückfahrt) wenn

  • die Entfernung zwischen Dienststelle und nächstgelegener Wohnung mehr als  
  • 10 km beträgt und
  • diese Strecke an den Arbeitstagen regelmäßig zurückgelegt wird.
  •  keine Lehrlingsfreifahrt oder Fahrtenbeihilfe geltend gemacht werden kann
Antrag:

 Intranet > Land Oberösterreich > Direktion Personal > Abteilung Personal > Formulare-Pers

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