Landesbedienstete erhalten einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss im Ausmaß von 0,037 Euro je Fahrkilometer (Hin- und Rückfahrt) wenn
- die Entfernung zwischen Dienststelle und nächstgelegener Wohnung mehr als
- 10 km beträgt und
- diese Strecke an den Arbeitstagen regelmäßig zurückgelegt wird.
- keine Lehrlingsfreifahrt oder Fahrtenbeihilfe geltend gemacht werden kann
Antrag:
Intranet > Land Oberösterreich > Direktion Personal > Abteilung Personal > Formulare-Pers