Pendelst du mindestens 20 km von deinem Wohnort zur Arbeitsstätte, hast du Anspruch auf eine „kleine“ Pendlerpauschale. Ist dir die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar hast du bereits ab 2 km Anspruch auf die „große“ Pendlerpauschale. Voraussetzung für die Gutschrift ist, dass du Lohnsteuer zahlst Pendlerpauschale und Pendlereuro wird vom Dienstgeber direkt über die Lohnverrechnung rückvergütet. Ansprechpartner/in ist der/die jeweilige Personalbeauftragte in deiner Dienststelle.
Infos und einen Pendlerrechner
findest du unter https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/
Steuerrechner: https://www.finanz.at/steuern/lohnsteuer/