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„kleine“ oder „große“ Pendlerpauschale & Pendlereuro

Pendelst du mindestens 20 km von deinem Wohnort zur Arbeitsstätte, hast du Anspruch auf eine „kleine“ Pendlerpauschale. Ist dir die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar hast du bereits ab 2 km Anspruch auf die „große“ Pendlerpauschale. Voraussetzung für die Gutschrift ist, dass du Lohnsteuer zahlst Pendlerpauschale und Pendlereuro wird vom Dienstgeber direkt über die Lohnverrechnung rückvergütet. Ansprechpartner/in ist der/die jeweilige Personalbeauftragte in deiner Dienststelle.

Infos und einen Pendlerrechner

findest du unter https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/

Steuerrechner: https://www.finanz.at/steuern/lohnsteuer/

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