Mit dieser Praxis ist jetzt weitgehend Schluss! Sofern sich jemand im Rahmen eines Auswahlverfahrens als geeignet zur Übernahme eines höherwertigen Postens herausgestellt hat, wird ihr/ihm bei vollwertiger Aufgabenübernahme grundsätzlich auch ab dem 1. Tag die entsprechende LD bezahlt.
Davon unberührt bleiben Ausbildungslaufbahnen (zB. Ausbildungsturnusse für Juristen:innen, Verwaltungsreferent:innen, Techniker:innen) sowie Verwendungen, bei denen Aufgaben erst allmählich übernommen werden (zB. Sachverständige, Lehrlinge in der Behaltefrist). Hier wird man weiterhin in Stufen an die Ziel-LD herangeführt.
Weiterhin vom Höherreihungskonzept erfasst bleiben auch Sprünge über fünf und mehr LDs, es sei denn, dass tatsächlich bereits ab Postenübernahme die volle Aufgabenwahrnehmung und Verantwortungsübernahme erfolgt.
Im Zuge der Neuerungen rund um die Höherreihungen werden gleichzeitig die Zugangshürden zum Turnus für Verwaltungsreferent:innen abgebaut und es können sich nun auch alle ohne Matura bzw. Berufsreifeprüfung bewerben, die zumindest 5 Jahre in LD 18 bis LD 15 oder C/c verwendet wurden.
Alle zugehörigen Details finden sich im Erlass der Abteilung Personal.
Besonders erfreulich: Bedienstete, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Neuregelung (1.1.2023) im Höherreihungsprozess nach dem bisherigen Höherreihungskonzept befinden, können rückwirkend mit 1.1.2023 das Gehalt der Ziel-LD bekommen. Dazu muss jedoch bis spätestens 31.12.2023 ein Antrag an die Abteilung Personal gestellt werden. Die Personalvertretung ist hier gerne behilflich.
Wir freuen uns, dass damit ein lang verfolgtes Ziel der Personalvertretung erreicht wird und bedanken uns bei Personalreferent Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer für dieses weitere Signal, dass Engagement und Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme im Landesdienst etwas wert sind.
Mit besten Grüßen!
Dr. Peter Csar
LPA Obmann