Bisher erhalten Beamt:innen auf Landes-, Städte- und Gemeindeebene nämlich erst ab dem zweitfolgenden Kalenderjahr nach Pensionsantritt ihre erste Erhöhung. Diese Regelung gilt für Bedienstete der Privatwirtschaft, Vertragsbedienstete oder Bundesbedienstete allerdings nicht. Dort erfolgt die erste Erhöhung bereits im ersten Jahr nach Pensionsantritt.
Nunmehr soll eine Gesetzesnovelle eine Gleichstellung schaffen. Für die Oö. Landesbeamt:innen wird auch im ersten Jahr nach Pensionsantritt diese Pensionserhöhung vorgesehen. Gerade in einer Zeit der galoppierenden Inflation ist diese Maßnahme von uns vehement und nachdrücklich gefordert worden. Diese Maßnahme wird daher rückwirkend mit 1.1.2023 in Kraft gesetzt und bewirkt eine völlige Gleichstellung mit der Privatwirtschaft und den Bundesbediensteten.
Danke, dass Herr Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer unserer Forderung nachgekommen ist!
Mit besten Grüßen
Peter Csar
LPA-Obmann