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LPA-Info: Traineeprogramm

Rundschreiben LPA-Obmann Dr. Peter Csar

Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen!

Ich freue mich, euch über wichtige Neuerungen beim „Internen Traineeprogramm für
künftige Referenten/innen in der allgemeinen Verwaltung“ zu informieren.

Neu ist, dass bei folgenden Situationen kein Traineeprogramm (Ausbildungsturnus)
mehr erforderlich ist:

  • Interne Bedienstete mit Matura/Berufsreifeprüfung und mindestens 2-jähriger Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich können sich auch ohne Absolvierung des Traineeprogramms (Ausbildungsturnus) auf sog. Referent/innenstellen bewerben (LD 14 und numerisch niedrigere LD bzw. Verwendungs-/Entlohnungsgruppe B/b).
  • Konnte eine Referent/innenstelle trotz interner und externer Ausschreibung nicht besetzt werden, gibt es künftig die Möglichkeit, für Bedienstete, die keine Matura/Ausbildungsturnus haben und bisher auch noch in keiner Referenten/innenfunktion tätig waren (LD15 bis 18, bzw. C/c oder D/d) sich auf eine solche Stelle weiterzuentwickeln.

Hier ist jedoch zu beachten, dass ein neuerlicher Wechsel dieser Person auf eine andere Referenten/innenstelle nur dann möglich ist, wenn diese in der Zwischenzeit das Traineeprogramm oder die Matura absolviert hat.

  • Wenn ein Posten während einer bestehenden Verwendung aufgrund einer Einzel­bewertung mit der Funktionslaufbahn 14 (oder numerisch niedrigeren LD bzw. der Ver­wendungs-/Ent­lohnungs­gruppe B/b) aufgewertet wird:

Auch hier ist zu beachten, dass der/die Posten­inhaber/in sich auf andere Posten der Funktions­lauf­bahn LD 14 oder einer numerisch niedrigeren LD bzw. Ver­wen­dungs-/Entlohnungsgruppe B/b nur dann bewerben kann, wenn die/der Bedienstete entweder das Trainee­programm absolviert hat oder über eine Reife­prüfung bzw. Berufs­reife­prüfung und mindestens einer 2-jährigen (internen oder externen) Berufs­erfahrung im kaufmännischen Bereich verfügt.

  • Eine freie Referent/innenstelle kann ohne Ausschreibung mit einer Person besetzt werden, die ein Trainee­programm absolviert (hat), wenn der/die Bedienstete die Aufgaben­bereiche im Rahmen des Trainee­programms in der betreffenden Dienst­stelle zumindest teilweise bereits wahr­genommen hat und sich noch im Ausbildungs­verhältnis befindet bzw. vor max. 12 Monaten ab­geschlossen hat.
  • Das interne Trainee­programm ist künftig grundsätzlich dauernd aus­geschrieben (solange das Kontingent noch nicht erschöpft ist) und man kann sich (bei Vorliegen der Voraussetzungen) immer bewerben. Neu ist auch, dass eine neuerliche Bewerbung frühestens nach einem Jahr möglich ist, wenn ein/eine Bewerber/in vom Hearing eine Absage erhalten hat.

Mit dieser neuen Regelung haben wir eine maß­gebliche Verbesserung für die Weiter­entwicklung als Referent/in erreicht.

Ich freue mich, dass wir nach intensiven Ver­handlungen mit der Abteilung Personal­gewinnung und -objektivierung eine langjährige LPA-Forderung umsetzten konnten.


Mit besten Grüßen

Dr. Peter Csar
LPA-Obmann

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