Entfall der 80-km-Grenze:
Bisher konnte bei Außendiensten, die über mehrere Tage andauern und vom Dienstort mehr als 40 Kilometer entfernt sind (somit einschließlich der Rückfahrt mehr als 80 Kilometer), maximal ein Fahrtgeld von 15 Euro pro Tag verrechnet werden. Angesichts der Treibstoffpreise ist klar: ein Fahrtgeld mit dieser Beschränkung ist nicht mehr kostendeckend. Nunmehr kann unabhängig von der km-Grenze das Fahrtgeld verrechnet werden - somit täglich!
Anhebung des km-Geldes auf einheitlich 0,42 Euro:
Das bisher im VB II verrechenbare „kleine“ Kilometergeld kann mit der Entwicklung der Kosten nicht mehr Schritt halten. Daher wird der bisherige Betrag von dzt. 0,30 Euro auf die Höhe des amtlichen Kilometergeldes von 0,42 Euro angehoben.
Beide Regelungen treten mit Stichtag 1. Juni 2023 in Kraft.
Wir danken Herrn LH Mag Thomas Stelzer für die rasche und verständnisvolle Umsetzung! Für Fragen und Anliegen stehen wir in gewohnter Weise gerne zur Verfügung!
Mit besten Grüßen
Dr. Peter Csar
LPA-Obmann
Mag.a Andrea Hubmer MAS
LPA-Obmann-Stv.in
Manfred Mühlböck
Bereichssprecher Baudienst
Alfred Höll
Bereichsbetreuer LPA