
1. Amtsbetrieb, eingeschränkter Parteienverkehr
Weiterhin gilt eingeschränkter Parteienverkehr. Verhandlungen, Besprechungen mit Bürgern und Parteienverkehr mit persönlicher Anwesenheit sollen weiterhin grundsätzlich nur nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung sowie unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsbestimmungen abgewickelt werden. Personen, die ohne vorherige Terminvereinbarung erscheinen, werden um elektronische oder telefonische Kontaktaufnahme gebeten. Eine Ausnahme gibt es nur für dringend notwendige Anliegen, die keinen Aufschub dulden.
2. Abstandsregeln und Schutzmaßnahmen in Amtsgebäuden
Bürger haben in Amtsgebäuden gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung (MNS) zu tragen. Gesichts- bzw. Kinnvisiere erfüllen diese Anforderungen nicht.
Bei Bürgerkontakten ist kein MNS zu tragen, sofern eine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet.
Bedienstete haben ab sofort innerhalb von Amtsgebäuden in geschlossenen Räumen auch dann einen MNS zu tragen, wenn ein Abstand von mindestens einem Meter zu anderen Personen eingehalten werden kann (z.B. zwei bzw. mehrere Personen in einem Büro). Dies gilt nicht, wenn das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzvorkehrungen (wie z.B. Plexiglas- oder sonstige Trennwände) minimiert werden kann. Anstatt geeigneter Schutzvorkehrungen ist primär die Möglichkeit von Roomsharing (insbesondere vor dem Hintergrund von Homeoffice) in Betracht zu ziehen.
3. Betriebsküchen
Die Betriebsküchen für Betriebsangehörige, also Landesbedienstete im Aktivstand, bleiben weiterhin in Betrieb. Ich weise jedoch darauf hin, dass diese von 24. Dezember 2020 bis 10. Jänner 2021 aufgrund der Feiertage geschlossen sind.
4. Homeoffice
Es soll weiterhin die Dienstverrichtung im Homeoffice erfolgen, wenn Sie Ihre Aufgaben angemessen von zu Hause aus erledigen können und nicht für Tätigkeiten vor Ort gebraucht werden. Es sind keine gesonderten Homeoffice-Vereinbarungen dafür erforderlich.1
Ich möchte mich abschließend herzlich für den Einsatz und das Durchhaltevermögen aller in dieser wirklich herausfordernden Zeit bedanken. Wir werden diese Herausforderung auch gemeinsam bewältigen. Davon bin ich überzeugt. Ich ersuche Sie daher weiterhin um Ihre wertvolle Mithilfe.
Ich wünsche Ihnen auch ein besinnliches Weihnachtsfest, soweit als möglich erholsame Feiertage und einen guten Rutsch in ein neues Jahr!
Mit den besten Grüßen
Dr. Erich Watzl
Landesamtsdirektor