GÖD Familienunterstützung 2021
Wir möchten unsere GÖD OÖ Mitglieder daran erinnern, dass die Familienunterstützung 2021 nur für das lfd. Kalenderjahr (31. Dezember 2021) gewährt wird und nicht rückwirkend ausbezahlt werden kann.
Wir möchten unsere GÖD OÖ Mitglieder daran erinnern, dass die Familienunterstützung 2021 nur für das lfd. Kalenderjahr (31. Dezember 2021) gewährt wird und nicht rückwirkend ausbezahlt werden kann.
Die Familienunterstützung der GÖD wird als soziale Zuwendung an besonders zu berücksichtigende Familien mit Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird, gewährt. Die Zuerkennung erfolgt unter Berücksichtigung der im Informationsblatt „Familienunterstützung“ angeführten Voraussetzungen nach mindestens einjähriger Mitgliedschaft einmal im laufenden Kalenderjahr.
Hinweis
Informationen und Formulare dazu findest du im Mitgliedernetz.
1. Teilen-Symbolunten am Screen klicken
2. Nach unten scrollen, “zum Home-Bildschirm” klicken und rechts oben “hinzufügen”
Und schon kann’s losgehen!