Mit BGBl. I Nr. 44/2021 vom 24.03.2021 wurde § 3a Oö. Mutterschutzgesetz dahingehend geändert, dass die Regelung bis 30.06.2021 verlängert wird.
Aus diesem Grund wird der Geltungsbereich des Erlasses vom 08.02.2021, PERS-2011-29635/1218-Kop, ebenfalls bis zum Ablauf des 30.06.2021 verlängert und gilt daher für jene weiblichen Landesbediensteten, die derzeit schwanger sind und bzw. bei denen bis zum 30.06.2021 der Beginn der 14. Schwangerschaftswoche eintritt.
Mit Verordnung der Oö. Landesregierung vom 30. März 2021, LGBl. Nr. 29/2021, wurde die Regelung über die Freistellung nach § 258 B-KUVG bis zum Ablauf des 31.05.2021 verlängert.
Die einschlägigen Erlässe der Abteilung Personal vom 12.05.2020, PERS-2011-29635/1130-Kop, 04.06.2020, PERS-2011-29635/1133-Kop, 30.07.2020, PERS-2011-29635/1154-SD, vom 01.09.2020, PERS-2011-29635/1164-Kop, vom 22.12.2020, PERS-2011-29635/1212-Kop und zuletzt PERS-2011-29635/1235-Kop vom 01.02.2021, über die Risikogruppen (insbesondere in Bezug auf Homeoffice und Dienstfreistellungen) gelten daher bis zum 31.05.2021 weiter.