
1. Amtsbetrieb und Parteienverkehr
Parteienverkehr beim Amt und bei den Bezirkshauptmannschaften wird seit 19. Mai 2021 wieder zu denselben Zeiten wie vor der Pandemie angeboten. Verhandlungen, Besprechungen mit Bürgern und Parteienverkehr mit persönlicher Anwesenheit sollen weiterhin grundsätzlich nur nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung sowie unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsbestimmungen abgewickelt werden. Personen, die ohne vorherige Terminvereinbarung erscheinen, werden um elektronische oder telefonische Kontaktaufnahme gebeten. Eine Ausnahme gibt es nur für dringend notwendige Anliegen, die keinen Aufschub dulden und nicht telefonisch bzw. digital erledigt werden können.
Ich ersuche, Bürger und Parteien verstärkt auf die Möglichkeit sowie die Vorteile einer orts- bzw. zeitunabhängigen elektronischen Kommunikation mit unseren Ämtern und Behörden hinzuweisen.
Für Kundenbereiche (wie Bürgerservicestellen) gilt, dass pro Bürger 10 m² zur Verfügung stehen müssen; ist der Kundenbereich kleiner als 10 m², so darf jeweils nur ein Bürger den Bereich betreten. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
2. Abstandsregeln und Schutzmaßnahmen in Amtsgebäuden
In den Amtsgebäuden ist zwischen allen Personen (Bürgern, Parteien, Bediensteten etc.) ein Abstand von nunmehr wieder mindestens 1 Meter einzuhalten. Bürger, Parteien sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) zu tragen, sofern nicht eine geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung das gleiche Schutzniveau gewährleistet (wie z.B. Plexiglas- oder sonstige Trennwände).
Statt einer FFP2-Maske dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen MNS tragen, wenn sie der Dienststellenleitung eine geringe epidemiologische Gefahr nachweisen (ärztliche Bestätigung über überstandene Infektion, erfolgte Impfung, Antikörpernachweis etc.)1 oder einen gültigen negativen Testnachweis – „24/48/72-Stunden-Regel“2 – erbringen. COVID-19-Selbsttests werden für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hauserhof und Landhaus in Linz sowie bei den Bezirkshauptmannschaften angeboten. Dieses Testangebot kann während der Dienstzeit in Anspruch genommen werden.
3. Betriebsküchen
Weiterhin gilt, dass die Betriebsküchen nur von Betriebsangehörigen, also Landesbediensteten im Aktivstand, besucht werden können. Darüber hinaus geltende Regeln für den Besuch der Betriebsküche finden sich vor den Betriebsküchen.
4. Homeoffice
Das derzeit geltende covidbedingte Homeoffice wird mit spätestens 9. Juli 2021 beendet. Das ist auch auf Grund der sich bessernden Gesamtsituation und vermehrt geimpfter bzw. genesener
Personen möglich. Diese Übergangsfrist soll auch dazu genutzt werden, um entweder bestehende Homeoffice-Pilotkonzepte zu überarbeiten bzw. neue Pilotkonzepte zur Genehmigung vorzulegen.
Ich bedanke mich bei allen für das Durchhaltevermögen und den bisher geleisteten Einsatz. Mit Blick auf die bevorstehenden neuen Öffnungsschritte ersuche ich weiterhin um verantwortungsvollen Umgang und Beachtung der allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen (dazu gehört auch das regelmäßige und ausreichende Lüften).