Durch die bundesweite Einführung des Klimatickets und infolge mehrerer Änderungen im Steuerrecht werden die Regelungen nun angepasst und gleichzeitig auch vereinfacht.
Dazu ein Überblick über die nun geltenden Förderungsarten:
Unverändert gegenüber bisher:
- Fahrtkostenzuschuss (FKZ)
Mobilitätsförderung ab einer Distanz von mehr als 10 km zwischen Wohnort und Dienstort – Auszahlung erfolgt auf Antrag unabhängig - Schnuppermonat ÖVV
Nähere Infos zu FKZ und Schnuppermonat findest du im Wegweiser des LPA sowie in der WIRmobile App: Link
Neu
- Öffi-Ticket-Zuschuss (ÖTZ)
Der neue ÖTZ für alle ab 1.1.2023 gültigen Jahreskarten beträgt – unabhängig vom Beschäftigungsausmaß – 100 Euro pro Jahr und sollte unmittelbar nach Kauf der Jahreskarte beantragt werden (Formular im Intranet unter Abteilung Personal/Themen/Formulare - Pers). Die Auszahlung erfolgt monatlich iHv 8,33 Euro steuerfrei im Gehaltswege.
Eine allfällige Pendlerpauschale wird um diesen Betrag reduziert. Durch die Steuerfreiheit des ÖTZ ergibt sich trotzdem ein wesentlicher finanzieller Vorteil. Der Pendlereuro bleibt unverändert.
Auf Grund mehrerer bundesgesetzlicher bzw. steuerrechtlicher Änderungen ergeben sich Übergangsfälle bei Jahreskarten, die bereits vor dem 31.12.2022 erworben worden sind. Details und Beispiele dazu sind im Erlass der Abteilung Personal nachzulesen.
Ich freue mich sehr, dass wir mit dieser vereinfachten Neuregelung unter Beibehaltung des ungekürzten Fahrtkostenzuschusses eine dauerhafte finanzielle Unterstützung für die Pendler:innen erreichen konnten.
Mit besten Grüße,
Euer
Peter Csar
LPA-Obmann