COVID-19-Erlass; aktuelle Maßnahmen ab 24. März 2022
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat mit seiner aktuellen Novelle zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung die FFP2-Maskenpflicht ausgedehnt. Die-se wird auch im Landesdienst umgesetzt, weshalb ab 28. März 2022 in Amtsgebäuden eine FFP2-Maske zu tragen ist, sofern ein physischer Kontakt1 zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genügen auch sonstige geeignete Schutzmaß-nahmen (z.B. Trennwände), die das Infektionsrisiko minimieren.