LPA-Info: Juni 2022
// Auszahlungstermin Krienstabsmitarbeiter:innen // Aktivierung der Saldokappung // Verlängerung Risikogruppenverordnung // Was passiert im Herbst?
// Auszahlungstermin Krienstabsmitarbeiter:innen // Aktivierung der Saldokappung // Verlängerung Risikogruppenverordnung // Was passiert im Herbst?
Die Pandemie hat uns auch im Frühjahr 2022 noch intensiv in Atem gehalten. Viele von euch haben deshalb in der Stabsarbeit oder im Kompensieren von Linienaufgaben beträchtliche Zeitguthaben gesammelt.
Wir haben uns daher gegenüber dem Dienstgeber für eine weitere Auszahlungsmöglichkeit von Stundenguthaben und eine umsetzbare Abbaumöglichkeit der Stundenüberhänge eingesetzt.
Folgende Möglichkeiten wurden geschaffen:
Krisenstabsmitarbeiter:innen bzw. Kolleg:innen, die in der Linienarbeit die Krisenstabstätigkeit erheblich unterstützt haben, können einen Antrag auf Auszahlung ihrer Zeitguthaben über 50 Stunden stellen. Die Auszahlung erfolgt ohne Aufwertung 1:1.
Die Aufhebung der Saldokappung für jene, die nicht in der Krisenstabsarbeit eingesetzt sind, endet mit 30.6.2022.
Um eine handhabbare Abbaumöglichkeit zu schaffen, können Zeitguthaben, die nicht ausbezahlt werden, auf das Reisezeitkonto übertragen werden. Dort bleiben sie bis Ende September 2022 erhalten. Es ist aber eine Abbauvereinbarung mit der Dienststelle erforderlich. Darin soll festgelegt werden, wie und wann der Abbau von Plusstunden erfolgt.
Für Kolleg:innen, die jüngst noch in der Krisenstabsarbeit eingesetzt waren, ist die Saldokappung noch für 6 Monate nach dem letzten Dienst aufgehoben. Der 30.6.2022 ist als Stichtag für diese Kolleg:innen nicht relevant.
Die Möglichkeit der Freistellung nach dem Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbedienstete wird – analog der Regelung im Bundesdienst – bis 30.6.2022 verlängert.
Viele Kolleginnen und Kollegen haben uns die große Frage nach dem Herbst gestellt. Der Tenor lautet: Corona-Stabsarbeit kann nicht dauerhaft neben oder anstelle der Linienarbeit bewerkstelligt werden.
Die Aufnahmen von Krisenstabsmitarbeiterinnen und –mitarbeitern sind ein wesentlicher Schritt zur Bewältigung des möglichen Infektionsgeschehens. Alle, die sich in der Arbeit in den Stäben bewährt haben und deren Verträge bereits einmal verlängert wurden, können einen Antrag auf Übernahme in unbefristetes Dienstverhältnisse stellen. Damit ist eine gewisse Personalreserve sichergestellt. Gleichzeitig ist es möglich, den vielen engagierten Kolleg:innen eine klare Jobperspektive im Landesdienst zu eröffnen.
Mit den besten Wünschen für einen erholsamen Sommer
Euer
Dr. Peter Csar
LPA-Obmann
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