
Der Vorstand der GÖD hat für das Jahr 2023 die Familienunterstützung beschlossen.
Die Familienunterstützung der GÖD wird als soziale Zuwendung an besonders zu berücksichtigende Familien mit Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird, gewährt. Die Zuerkennung erfolgt unter Berücksichtigung der im Infoblatt Familienunterstützung (siehe unten) angeführten Voraussetzungen.