< ZurückSucheBenachrichtigungen
AdobeStock_444547017.jpeg

ASVG-Pensionsantrittsalter für Frauen steigt ab 2024

Bereits 1992 wurde mittels Bundes­verfassungs­gesetz die schrittweise An­gleichung des ASVG-Regel­pensions­alters von Frauen an jenes der Männer beschlossen. Zwischen 2024 und 2033 wird dieses suk­zessive von 60 auf 65 Jahre steigen.

Nun wurde eine geringfügige Ver­besserung be­schlossen. Konkret be­deutet dies, dass Frauen, die im Dezember oder im Juni ge­boren wurden nun um 6 Monate früher in Pension gehen können.  

Daraus ergibt sich folgendes leicht ver­besserte Pensions­antritts­alter für Frauen:

GeburtsdatumRegelpensionsalter
1. Jänner 1964 bis 30. Juni 1964            60,5. Lebensjahr
1. Juli 1964 bis 31. Dezember 1964        61. Lebensjahr
1. Jänner 1965 bis 30. Juni 1965            61,5. Lebensjahr
1. Juli 1965 bis 31. Dezember 1965        62. Lebensjahr
1. Jänner 1966 bis 30. Juni 1966            62,5. Lebensjahr
1. Juli 1966 bis 31. Dezember 1966        63. Lebensjahr
1. Jänner 1967 bis 30. Juni 1967            63,5. Lebensjahr
1. Juli 1967 bis 31. Dezember 1967                  64. Lebensjahr
1. Jänner 1968 bis 30. Juni 1968              64,5. Lebensjahr
nach dem 30. Juni 1968                            65. Lebensjahr

Auswirkungen auf bestehende Alters­teilzeit­verein­barungen

Frauen, die bereits eine ATZ-Verein­barung getroffen haben und auf Grund der Gesetzes­änderung nun sechs Monate früher einen An­spruch auf Alters­pension haben, können ihre ATZ in der ur­sprüng­lich verein­barten Form fortführen. Die Bean­tragung der Alters­pension bei der PVA darf in diesem Fall aber erst mit Ende der ATZ erfolgen.

Bei einer vereinbarten unge­blockten Alters­teilzeit kann auf Wunsch der Bedienst­eten der ATZ-Vertrag auch vor­zeitig zum neuen Regel­pensions­alter beendet werden.

Bei einer geblockten Alters­teilzeit kann einer vor­zei­tigen Beendi­gung des ATZ-Ver­trages nicht zuge­stimmt werden, da die Gefahr der Rück­abwicklung und Auf­rollung der ATZ besteht und damit die Rück­zahlung der Förderung durch das AMS verlangt werden kann.

Laden...

HOL DIR

AUF DEINEN HOMESCREEN

1. Teilen-Symbolunten am Screen klicken

2. Nach unten scrollen, “zum Home-Bildschirm” klicken und rechts oben “hinzufügen”

Und schon kann’s losgehen!