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LPA-Info: Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Verbesserungen bei den Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Teilzeitbeschäftigung zur Pflege oder Betreuung eines eigenen Kindes

Es besteht nun ein Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres (bisher 7. Lebensjahr).

Vaterschaftsfrühkarenz

Hinkünftig wird die Vaterschaftsfrühkarenz, unabhängig vom Ehe- oder Familienstand bzw. der Haushaltszugehörigkeit, gewährt. Somit entfällt das Erfordernis der Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft sowie der gemeinsame Haushalt mit der Mutter oder dem Partner.

Diese Regelungen gelten ab 15. Juni 2023 sowohl für Beamte:innen als auch für Vertragsbedienstete.

Mit besten Grüßen

Euer

Dr. Peter Csar
LPA-Obmann

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