LPA-Info: Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Verbesserungen bei den Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Verbesserungen bei den Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Es besteht nun ein Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres (bisher 7. Lebensjahr).
Hinkünftig wird die Vaterschaftsfrühkarenz, unabhängig vom Ehe- oder Familienstand bzw. der Haushaltszugehörigkeit, gewährt. Somit entfällt das Erfordernis der Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft sowie der gemeinsame Haushalt mit der Mutter oder dem Partner.
Diese Regelungen gelten ab 15. Juni 2023 sowohl für Beamte:innen als auch für Vertragsbedienstete.
Mit besten Grüßen
Euer
Dr. Peter Csar
LPA-Obmann
Download
1. Teilen-Symbolunten am Screen klicken
2. Nach unten scrollen, “zum Home-Bildschirm” klicken und rechts oben “hinzufügen”
Und schon kann’s losgehen!